Eingebaut, nicht nachgebaut
Schweizer Arbeitsrecht und Kantonsregeln sind eingebaut
Was anderswo Konfigurationsarbeit ist, gehört hier zur Grundeinstellung.
- Feiertage pro Kanton
- Der Standort bestimmt den Kanton, der Kanton die Feiertage. Wer in Luzern arbeitet, hat am 15. August frei – die Kollegin in Basel nicht.
- Pensen und Arbeitspläne
- Sollstunden pro Wochentag, vorbelegt nach Pensum. Ein 60-Prozent-Pensum an drei Tagen rechnet richtig, ohne Formel.
- Ferien ab Eintritt
- Eintritt im Juli heisst der halbe Anspruch, gerundet auf halbe Tage. Austritt ebenso.
- Betriebsferien
- Zeitraum einmal festlegen. Die Arbeitstage zwischen den Jahren gelten als bezogene Ferien, die Sollzeit wird gutgeschrieben.
- Zeugnisse in gewohnter Sprache
- Der Entwurf entsteht aus den Beurteilungen, in den Formulierungen, die hier üblich sind – Sie überarbeiten, statt bei null zu beginnen.
- Daten bleiben hier
- Betrieb auf Schweizer Servern. Dossiers, Beurteilungen und Zeugnisse verlassen das Land nicht. Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit einen vollständigen Export – und beim Ende der Zusammenarbeit werden alle Daten und Dateien restlos vom Server gelöscht.
- Absagen ohne Altlasten
- Nach einer Absage werden Dossier, Unterlagen und Fotos automatisch vom Server entfernt – so bewahren Sie nichts länger auf als nötig. Wer erhalten bleiben soll, wandert vorher in den Talent-Pool.
- Rollen wie im Betrieb
- Standortleitungen sehen nur ihre eigenen Standorte, Abwesenheiten bewilligt je nach Person die Leitung, die Geschäftsleitung oder beide.